Allgemeine Geschäftsbedigungen

1.Allgemeines

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns (Damm Media, Joshua Damm, Raiffeisenstr. 13 in 70794 Filderstadt) und Ihnen. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Vertragsvereinbarung

Vertragssprache ist Deutsch. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.3 Vertragsschluss

Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt und vollzieht sich in zwei Schritten.

1.3.1 Angebotserstellung

Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass Sie zunächst eine Anfrage an uns stellen und einen für Sie kostenfreien Ersttermin mit uns vereinbaren, in welchem Sie uns Ihre genauen Wünsche bezüglich Ihres Projektes mitteilen.

Aufgrund des mit der Angebotserstellung verbundenen nicht unerheblichen Arbeitsaufwandes unsererseits, besteht bei umfangreichen Projekten die Möglichkeit, dass bereits die Erstellung des Angebots für Sie kostenpflichtig ist. Soweit dies bei Ihnen der Fall sein sollte, erhalten Sie von uns eine entsprechende Mitteilung, in welcher wir Sie auf diesen Umstand hinweisen und Ihnen die Höhe der für die Angebotserstellung anfallenden Vergütung mitteilen. Sie können sich sodann binnen 5 Werktagen entscheiden, ob Sie eine Angebotserstellung zu den von uns mitgeteilten Konditionen wünschen. Im Anschluss erhalten Sie eine Angebotsübersicht von uns, in welcher wir Ihnen verschiedene, auf Ihr Projekt abgestimmte

Im Anschluss erstellen wir auf Basis Ihrer Angaben ein Angebot, welches in einem zweiten Meeting besprochen wird.

Im Anschluss hieran übermitteln wir Ihnen unser finales Angebot für die von Ihnen gewünschte Leistung. Dieses Angebot hat sodann eine Gültigkeit von fünf Werktagen ab Zugang.

1.3.2 Beauftragung

Soweit Ihnen das von uns erstelltes Angebot zusagt, können Sie dies während dessen Gültigkeit (fünf Werktage ab Zugang) annehmen. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch uns findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.

1.4 Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen

Wir sind zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widersprechen. Wir werden Sie bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung Ihres Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und Ihnen während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widersprechen Sie fristgemäß, können sowohl wir als auch Sie das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, soweit wir nicht das Vertragsverhältnis unter den alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen fortbestehen lassen.

  1. Leistungsbeschreibung

2.1 Allgemein

Wir erbringen Leistungen aus den Bereichen Produktion von Bewegtbildern, PR und Onlinemarketing die der Außenwirkung und der Kommunikation von Unternehmen und Organisationen dienen. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen sowie deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen.

Agenturfremde Leistungen von Drittfirmen (= Fremdleistungen) wie z.B. Bildrechte, Werbekosten, Lektorat oder Mediakosten sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und werden bei Bedarf und nach Rücksprache mit einem branchenüblichen Service-Fee berechnet.

2.2 Leistungserbringung

Wir sind berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

2.3 Leistungszeit

Die Leistungszeit wird individuell mit Ihnen vereinbart.

Ist für unsere Leistung Ihre Mitwirkung erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Liefer-/Leistungszeit um die Zeit, die Sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind. Zudem behalten wir uns vor, eine erneute Kalkulation der Vergütung vorzunehmen und das, durch Sie zu entrichtende, Entgelt ggf. anzupassen.

Wünschen Sie nach der Terminierung Änderungen oder Ergänzungen, können die vereinbarten Fristen/Termine nicht mehr eingehalten werden.

2.4 Änderungs- und Erweiterungswünsche

Änderungs- und Erweiterungswünsche werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart oder gebucht wurde, nur durchgeführt, wenn diese erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch können Änderungs- und Erweiterungswünsche jedoch durch unsere separate Beauftragung durchgeführt werden. Dies ist dann gesondert zu vergüten. Ebenfalls zu vergüten ist auch die Prüfung der Realisierbarkeit der Änderungs- und Erweiterungswünsche.

2.5 Liefer- und Leistungsverzögerungen

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen z.B. bei Pandemien und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigen uns dazu, die Lieferung/Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

2.6 Vorzeitiger Abbruch

Sollten Sie Ihren Auftrag nach Projektbeginn vorzeitig beenden wollen behalten wir uns vor, Ihnen die bereits erbrachten Leistungen bzw. vergeblichen Aufwendungen, jedoch mindestens 15 % des Auftragswertes, in Rechnung zu stellen. Fremdkosten werden Ihnen zur 100 % in Rechnung gestellt, soweit diese bereits bestellt wurden. Bitte beachten Sie stets, dass unter Umständen auch ein Ausfallhonorar bei einem vorzeitigen Abbruch geltend gemacht werden kann.

Ein Anspruch auf Fertigstellung unserer Arbeiten entfällt bei einem vorzeitigen Abbruch. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

2.7 Kündigung aus wichtigem Grund

2.7.1 Kündigung unsererseits

Wir sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

die Ausführung der Leistung aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird oder

Sie fortgesetzt, trotz Abmahnung in Textform mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstoßen, oder

berechtigte Bedenken hinsichtlich Ihrer Bonität bestehen und Sie keine Vorauszahlungen leisten.

Im Falle einer Kündigung werden Ihnen die bereits erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt und wir behalten uns vor, ggf. Schadensersatz von Ihnen zu verlangen.

2.7.2 Kündigung Ihrerseits

Sie sind ebenfalls berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die wir fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstoßen.

2.8 Annahmeverzug

Geraten Sie mit der Abnahme des bestellten Werkes in Verzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs tragen Sie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

2.9 Datenlieferung,-übergabe und -archivierung

Sie haben kein Recht auf Übermittlung der Roh- bzw. Quelldateien bzw. der Layoutdateien, Skizzen, Entwürfe oder sonstiger Produktionsdaten der für Sie erstellten Werke bzw. Dienstleistungen. Sollten Sie die Roh-, Quell- oder Layoutdatei, Skizzen, Entwürfe oder sonstige Produktionsdaten dennoch wünschen, haben Sie dies separat mit uns zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

Ebenso obliegt es uns, über die eingesetzte Anwendungssoftware zur Erstellung der Zwischen- bzw. Enddaten zu entscheiden. Die Auftragsdaten werden nach Vertragserfüllung von uns vernichtet oder archiviert. Wir haben keine Aufbewahrungspflicht.

2.10 Zwischenabnahmen

Wir behalten uns vor, Zwischenabnahmen durchzuführen und die weitere Ausführung unserer Leistung von Ihrer Genehmigung abhängig zu machen. Hierzu zählt insbesondere die Abnahme von Konzeptentwürfen für die Produktion von Bewegtbildern. Auf dieser Basis werden wir dann unsere weitere Leistung erbringen. Für die Abnahmen haben Sie, sofern Sie diese nicht selbst durchführen können, bevollmächtigte Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Soweit wir Ihnen Entwürfe unter Angabe einer angemessenen Frist (dies sind bei uns 7 Werktage, wobei Ihr Sitz entscheidend ist) für die Prüfung überlassen, gelten die Entwürfe mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit wir keine Korrekturaufforderung erhalten.

Abgelehnte Entwürfe verbleiben in unserem Eigentum und ein Nutzungsrecht wird nicht übertragen. Sie dürfen diese daher nicht verwenden, sofern wir keine abweichende Vereinbarung getroffen haben.

2.11 Fremdleistungen

Ihnen werden im Rahmen des Kostenmanagements vor Beginn jeder Kosten verursachenden Leistung (zum Beispiel bei dem Zukauf von Nutzungsrechten etc.), die nicht durch die vereinbarte Vergütung abgedeckt ist oder durch Dritte erbracht wird, jeweils vor Auslösen dieser Kosten entsprechende Kostenvoranschläge unterbreitet. Die Kosten sind uns gegenüber verbindlich zu genehmigen und ggf. nach Rechnungstellung im Voraus zu begleichen. Mit der Umsetzung Kosten verursachender Leistungen werden wir erst beginnen, wenn eine Freigabe hierfür vorliegt und die entsprechende Zahlung bei uns eingegangen ist. Verzögerungen, die durch eine verspätete Kostenfreigabe bzw. einen verspäteten Zahlungseingang verursacht werden, haben wir nicht zu vertreten.

2.12 Korrekturen

Soweit nicht anders vereinbart, sind in dem angebotenen Honorar zwei Korrekturläufe enthalten. Soweit von Ihnen weitere Korrekturläufe gewünscht sind, sind diese gesondert zu vergüten.

Zahlung

3.1 Preise

Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Wir behalten uns vor, Fremdleistungen individuell zu kalkulieren und Einkaufspreise nicht gesondert auszuweisen. Bitte beachten Sie zudem, dass wir bestimmte Leistungen nach unserem Zeitaufwand berechnen. Unseren Stundensatz können Sie dem jeweiligen Angebot entnehmen. Manche Arbeiten werden auch zum Pauschalpreis angeboten bzw. aufgeführt. Die Form der Rechnungsstellung obliegt zudem uns (z.B. per Mail oder auf dem Postweg). Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug fällig.

3.2 Zahlungsverzug

Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Ihnen Mahngebühren i.H.v. 2,50 Euro netto pro Mahnstufe sowie die Verzugspauschale gem. § 288 Absatz 5 BGB i.H.v. 40,00 Euro netto in Rechnung zu stellen. Die Verzugspauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, unsere Arbeit einzustellen, bis Sie der Zahlungsverpflichtung nachgekommen sind. Die hierbei zusätzlich entstehenden Kosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen.

Zudem ist es uns möglich bei Zahlungsverzug alle weiteren Zahlungsverpflichtungen, die Sie gegenüber uns haben, sofort und bei einer Ratenzahlung zudem auch den Gesamtpreis fällig zu stellen.

3.3 Abschlagzahlung

Wir behalten uns vor, Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen und deren Fremdkosten zu verlangen. Diese Teilleistungen sind abgeschlossen, müssen insoweit aber nicht in einer für Sie final nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage unsererseits verfügbar sein. Die Höhe der Abschlagszahlung richtet sich nach dem Wert der erbrachten und im Vertrag vereinbarten Leistung. Die Aufschlüsselung unserer Leistung können Sie unserem Angebot entnehmen.

3.4 Vorauszahlungen

Wir behalten uns zudem vor, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamtpreises für unsere Leistungen zu verlangen, sofern dies wegen dem Umfang der Arbeiten erforderlich ist bzw. ein sachlicher Grund hierfür vorliegt. Diese Vorauszahlung ist sofort fällig und ohne Abzug zu leisten. Nach Zahlung beginnen wir mit der Arbeit an den vereinbarten Leistungen.

3.5 Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.

3.6 Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialkasse

Sie haben vorab selbst die erforderlichen Genehmigungen einzuholen bzw. sich die notwendigen Rechte zu verschaffen und Gebühren zu entrichten (z.B. bei der GEMA) die Ihr Projekt betreffen. Bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine natürliche Person ist zudem eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse durch Sie zu zahlen, die nicht mit unserer Vergütung zu verrechnen ist. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht sind Sie ebenfalls zuständig. Sollten wir hierbei für Sie in Vorkasse treten müssen, haben Sie uns den jeweiligen Betrag gegen Vorlage eines Nachweises zu erstatten.

Abnahme und Abnahmefiktion (bei Werkverträgen)

4.1 Abnahme

Soweit der Gegenstand der Leistungserbringung eine Werkleistung ist, haben Sie unverzüglich nach vertragsmäßiger Herstellung des Werkes und einer entsprechenden Mitteilung von uns in Textform die Abnahme des Werkes zu erklären.

4.2 Abnahmefiktion

Erklären Sie nicht unverzüglich die Abnahme, können wir Ihnen eine angemessene Frist zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Verweigern Sie die Abnahme innerhalb der von uns gesetzten Frist nicht unter Benennung mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen.

4.3 Unerhebliche Mängel

Wegen unerheblicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Ein unerheblicher Mangel ist dann anzunehmen, wenn Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten des zu erstellenden Werkes nicht beeinflusst werden.

Ihre Verantwortlichkeit

5.1 Allgemeines

Für Inhalt und Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Daten und Informationen sind ausschließlich Sie selbst verantwortlich. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie bestätigen mit der Übertragung von Daten an uns, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.

5.2 Freistellung

Sie halten uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

5.3 Datensicherung

Für die Sicherung der übersandten Informationen sind Sie mitverantwortlich. Wir können nicht für den Verlust von den von Ihnen übersandten Informationen verantwortlich gemacht werden, da wir keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernehmen.

5.4 Form und Umgang mit den Daten

Soweit nicht anders vereinbart, haben Sie uns die für Ihren Auftrag notwendigen Informationen, Beiträge oder Daten unentgeltlich und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie die Rückgabe dieser Unterlagen wünschen, bedarf dies einer vorherigen Vereinbarung. Unterbleibt eine solche Vereinbarung behalten wir uns vor, diese zu vernichten bzw. zu löschen oder für unsere Datenbank zu archivieren.

5.5 Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, die für den Vertrag notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit wir die vertragliche Leistung durchführen können. Insbesondere müssen Sie uns über Ihr Projekt umfassend informieren, damit durch uns weitere Maßnahmen ergriffen werden können. Sie bekennen sich zur Notwendigkeit, an Ihrer Auftragsarbeit insoweit mitzuwirken, dass Sie uns die zur Auftragserfüllung erforderlichen Daten, Dateien und sonstige Medien möglichst zeitnah und unentgeltlich in digitaler Form zur Verfügung stellen. Sollten die benötigten Daten nicht in digital Form vorliegen, werden wir Ihnen nach Möglichkeit ein Angebot zur digitalen Aufbereitung der Daten unterbreiten. Die Mitwirkungspflicht kann für den Zeitraum der Bearbeitung des Auftrags auch die Abtretung der Zugriffsrechte für bestehende Social-Media-Konten oder ähnliches an uns beinhalten.

Zudem haben Sie sicherzustellen, dass wir an den vereinbarten Drehtagen Zugang zu den entsprechenden Drehorten haben, ggf. entsprechende Drehgenehmigungen vorliegen und ggf. im Rahmen der Bewegtbildproduktion mitwirkende Personen Ihr Einverständnis hinsichtlich der Aufnahmen, der Veröffentlichung sowie einer ggf. unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte erforderlichen Bearbeitung der Aufnahmen erklärt haben. Auf unser Verlangen hin haben Sie uns entsprechende Nachweise vorzulegen.

Durch Ihre Mitarbeit am geplanten Projekt wird die vereinbarte Vergütung nicht berührt. Insbesondere erwerben Sie kein Miturheberrecht am jeweiligen Werk.

5.6 Geheimhaltung

Sie sind verpflichtet, alle Ihnen bei der Vertragsdurchführung von uns mitgeteilten und/oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die als solche vertraulichen Unterlagen/Informationen gekennzeichnet wurden, geheim zu halten. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages.

Wir verpflichten uns hierzu ebenfalls, soweit der Auftrag nicht eine Weitergabe an Dritte verlangt. Es ist uns z.B. ausdrücklich erlaubt, die uns anvertrauten, personenbezogenen Daten im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Im Rahmen eines Rechtsstreites sind wir zur Wahrung unserer Interessen auch ohne vorherige Entbindung von der Schweigepflicht berechtigt, Ihre internen Informationen preiszugeben. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind.

5.7 Rechtliche Beratung und Prüfung

Wir weisen Sie darauf hin, dass eine rechtliche Beratung oder Prüfung nicht Bestandteil unserer Leistung ist und Sie hierfür einen Fachmann beauftragen müssen.

5.8 Branchenspezifische Kenntnisse

Sie können nicht voraussetzen, dass wir branchenspezifischen Kenntnisse über Ihr Projekt bzw. Ihr Unternehmen haben. Sie sollten uns deshalb vorab auf alle für Sie relevanten Punkte hinweisen. Erhebungen, Untersuchungen oder Marktforschungen über das Nutzerverhalten, Märkte, Zielgruppen o.ä. für Ihr geplantes Projekt werden durch uns nicht durchgeführt, es sei denn, dies wurde gesondert vereinbart.

Unsere Leistung erbringen wir stets nach bestem Wissen und Gewissen, ein bestimmter werblicher Erfolg ist jedoch nicht geschuldet.

5.9 Verpflichtung

Sie verpflichten sich, dass Sie mit den von uns zu erbringenden Dienstleistungen bzw. Werken keine gesetzes- oder sittenwidrigen Aktivitäten beabsichtigen.

5.10 Missbräuchliche Inhalte

Missbräuchliche Inhalte werden ohne Vorankündigung von uns gelöscht und werden nicht in unsere Arbeiten eingebunden. Solche Inhaltsgestaltungen sind z.B. in folgenden Fällen gegeben:

zur Darstellung verletzender, obszöner, bedrohlicher, beleidigender oder in sonstiger Weise Rechte Dritter verletzender Inhalte,

Inhalte mit gewaltverherrlichendem, pornografischem oder anderweitig anstößigem oder strafbarem Inhalt.

Bei wiederkehrenden Verstößen behalten wir uns vor, das Vertragsverhältnis mit Ihnen zu kündigen bzw. vom Vertrag zurückzutreten. Bereits getätigte Zahlungen können in diesem Fall nicht zurückerstattet werden. Sie haben uns den bis dahin entstandenen Schaden bzw. unsere vergeblichen Aufwendungen in voller Höhe zu ersetzen. Das Recht zu außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

5.11 IT-Infrastruktur

Grundsätzlich sind Sie für Einrichtung und Aufrechterhaltung der Ihr Projekt betreffenden IT-Infrastruktur

selbst verantwortlich. Insbesondere haben Sie selbst für einen funktionstüchtigen Internetzugang zu sorgen.

5.12 Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit

Wir erarbeiten Inhalte und Werbemaßnahmen stets nach bestem Wissen und Gewissen. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechts, gehört dabei aber nicht zu unseren Aufgaben. Sie sind demnach allein für den Inhalt Ihrer Beiträge bzw. Unterlagen verantwortlich, die Sie uns zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für Arbeiten, die wir in Ihrem Auftrag erstellen.

Diese liefern wir Ihnen stets vorab zur Kontrolle (insbesondere hinsichtlich der Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit). Sie sollten die Abnahme daher erst erklären, wenn nach Ihrer Prüfung keine Bedenken gegen die Zulässigkeit bestehen.

Die Inhalte die Sie nutzen wollen bzw. die wir in unsere Arbeiten einbinden sollen, dürfen weder gegen geltende Gesetze, noch diese Allgemeine Geschäftsbedingungen verstoßen. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte etc.) verletzen. Insbesondere dürfen Beiträge/Inhalte mit strafbaren Inhalten nicht veröffentlicht oder unwahre Tatsachen behauptet werden.

Bevor Sie unsere Werke veröffentlichen/nutzen, müssen Sie diese daher stets auf Ihre Zulässigkeit hin prüfen, sofern eine derartige Prüfung nicht von unserem Auftrag umfasst ist oder sich aus der Natur des Vertrages ergibt. Sie stellen uns für den Fall des Vorliegens von Rechten Dritter von etwaigen Schadensersatzansprüchen des Berechtigten frei. Dazu gehört auch die Freistellung von möglicherweise anfallenden Kosten zur Geltendmachung oder Abwehr der Ansprüche.

Urheberrecht und Nutzungsrechte

6.1 Nutzungsrechte und Nutzungsumfang

Wir haben an den von uns erstellen Werken (z.B. auch Konzepten und Entwürfen) das Urheberrecht bzw. dass ausschließliche Nutzungsrecht bzw. Eigentumsrecht.

Mit dem Erwerb der von uns erbrachten Dienstleistungen/Werke und der vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises, sichern Sie sich lediglich die Nutzungsrechte am Dienstleistungsprodukt/Werk zum vereinbarten Zweck, erwerben daran aber keine Eigentums- oder Urheberrechte, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.

Sie sind ohne ausdrückliche Zustimmung von uns nicht berechtigt, die von uns erteilten Nutzungsrechte entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte zu übertragen oder anderweitig an solche weiterzugeben. Die Übertragung weiterer Nutzungsrechte kann separat mit uns vereinbart werden und ist gesondert zu vergüten. Ebenso ist es ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt die Werke zu verändern oder zu bearbeiten.

6.2 Sicherheitskopien

Sie sind berechtigt, für den reinen Eigenbedarf Sicherheitskopien der in Ihrem Auftrag von uns erstellten Arbeiten anzufertigen und aufzubewahren.

6.3 Urheberbenennung

Soweit wir einen Copyright-Hinweis/Urhebervermerk an unseren Arbeiten angebracht haben, dürfen Sie diesen ohne unsere Zustimmung nicht entfernen oder verändern.

6.4 Ihre Vorlagen und fremdes Material

Sollten wir Ihre Vorlagen bzw. Daten für die Bearbeitung verwenden, haben Sie dafür Sorge zu tragen das diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind bzw. Sie über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügen. Werden wir vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht ordnungsgemäß verwandt wurde, so sind Sie uns zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

6.5 Ihre Vorschläge

Ihr Mitwirken und das Einbringen von Vorschlägen hat keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung und begründet kein Miturheberrecht an den entwickelten und erstellten Medien, Werken und Arbeiten. Die Nutzungsrechte an von Ihnen abgelehnten oder nicht ausgeführten Entwürfen verbleiben ausschließlich bei uns. Nutzen Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter solche Ideen und/oder Entwürfe außerhalb oder nach Beendigung des Vertrags, so ist eine gesonderte Vergütungsvereinbarung zu treffen.

6.6 Vertragsstrafe

Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Bestimmungen bezüglich der Nutzungsrechte und des Nutzungsumfangs verpflichten Sie sich, an uns eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, welche von uns bestimmt und vom zuständigen Gericht hinsichtlich der Angemessenheit überprüft werden kann. Zu zahlender Schadensersatz wird auf die Vertragsstrafe angerechnet. Wir haben das Recht, gegen Nachweis einen über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schaden geltend zu machen.

6.7 Signierung und werbliche Verwendung

Wir sind berechtigt, die von uns entwickelten Werke, Medien und Arbeiten angemessen und branchenüblich zu signieren sowie den erteilten Auftrag und dessen Ergebnisse für die Eigenwerbung in branchenüblicher Art und Umfang zu publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine gesonderte Vereinbarung ausgeschlossen werden.

Soweit uns das Recht zur werblichen Verwendung des Auftrags und der daraus resultierenden Ergebnisse eingeräumt wurde, kann dieses durch Sie nur aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Soweit Informationen im Internet weltweit zugänglich sind, können diese mit Suchmaschinen gefunden und mit anderen Informationen verknüpft werden, woraus sich unter Umständen Persönlichkeitsprofile

über Sie erstellen lassen. Ins Internet gestellte Informationen einschließlich Fotos und Videos können problemlos kopiert und weiterverbreitet werden. Es gibt spezialisierte Archivierungsdienste, deren Ziel es ist, den Zustand bestimmter Websites zu bestimmten Terminen dauerhaft zu dokumentieren. Dies kann dazu führen, dass im Internet veröffentlichte Informationen auch nach ihrer Löschung auf der Ursprungsseite weiterhin andernorts aufzufinden sind. Wir haften nicht dafür, dass Dritte ohne unser Wissen die Inhalte für weitere Zwecke nutzen, so insbesondere auch durch das Herunterladen und/oder Kopieren von Fotos, Videos und Tonaufnahmen

Eigentumsvorbehalt beim Werkvertrag

Das gelieferte Werk bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Wenn Sie sich vertragswidrig verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich in Textform. Eigentumsrechte werden generell nur übertragen, wenn dies der Natur der Sache zu entnehmen ist oder vereinbart wurde

  1. Gewährleistung beim Werkvertrag

8.1 Gewährleistungsanspruch

Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangen Sie Nacherfüllung, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so haben Sie Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

8.2 Rechte bei unwesentlichem Mangel

Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu.

8.3 Schadensersatz für Mängel

Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.

8.4 Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf Sie über.

8.5 Rügeobliegenheit

Sie müssen in entsprechender Anwendung des § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Sie trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

8.6 Verjährung

Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang, soweit es sich nicht um die Erstellung eines Bauwerks oder eines Werkes, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür handelt. In diesen Fällen beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

8.7 Ausschluss der Gewährleistung

Hinsichtlich der Beschreibungen, Darstellungen und Angaben in unseren Angeboten, auf der Website und sonstigen Unterlagen bzgl. der Werke, kann es zu technischen und gestalterischen Abweichungen kommen, soweit diese Änderungen für Sie zumutbar sind und wir nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart haben. Solche zumutbaren Änderungsgründe können sich z.B. aus technischen Produktionsabläufen ergeben.

Gewährleistungsrecht bei Dienstleistungen

Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Veröffentlichung von Werbeanzeigen und -auftritten auf Social-Media-Kanälen

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook) oder Werbenetzwerken (z.B. Google) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund zu entfernen oder abzulehnen. Diese sind daher nicht verpflichtet, Informationen und Inhalte an ihre Nutzer weiterzuleiten bzw. diesen zugänglich zu machen.

Es kann daher sein, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Manche Anbieter räumen bei einer Beschwerde zwar das Recht zur Gegendarstellung ein, der Inhalt bzw. die Information wird aber trotzdem entfernt. Die Wiedererlangung des rechtmäßigen und ursprünglichen Zustandes kann daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Unsere Arbeiten führen wir stets nach bestem Wissen und Gewissen aus, jedoch sind Sie für den Inhalt der jeweiligen Marketingmaßnahme verantwortlich und haben sicherzustellen, dass die Veröffentlichung den Regelungen, AGB und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Social-Media-Plattform bzw. des jeweiligen Werbenetzwerks entsprechen. Wir stehen somit nicht dafür ein, dass Ihre Inhalte jederzeit verfügbar bzw. abrufbar sind, sofern wir dies nicht zu vertreten haben.

Es sei hier nochmals explizit darauf hingewiesen, dass Sie eine Pflicht zur Prüfung der Zulässigkeit Ihrer Webeanzeigen/Werbeauftritte haben. Wir führen eine derartige Prüfung nicht durch, sofern Sie uns hierzu nicht beauftragt haben.

Laufzeit, Sperrung und Kündigung

13.1 Beendigung von Laufzeitverträgen

Soweit Sie einen Vertrag mit einer festen Laufzeit mit uns geschlossen haben (z.B. zur Betreuung Ihrer Social-Media-Präsenz) endet dieser automatisch mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich.

13.2 Fristlose Kündigung

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

Sie unrichtige oder unvollständige Angaben bei Vertragsschluss gemacht haben,

Sie gegen sonstige vertragliche Pflichten wiederholt verstoßen und die Pflichtverletzung auch nach Aufforderung durch uns nicht unterlassen.

Haftung

14.1 Haftungsausschluss

Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz sowie für grobe Fahrlässigkeit und soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind) betroffen sind, auch für leichte Fahrlässigkeit. Hierbei beschränkt sich die Haftung für grobe sowie leichte Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

14.2 Haftungsvorbehalt

Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.

14.3 Datensicherung

Wir führen im Rahmen der Leistungserbringung effektive Datensicherungen durch, übernehmen jedoch keine allgemeine Datensicherungsgarantie für die von Ihnen übermittelten Daten. Sie sind auch selbst dafür verantwortlich in regelmäßigen Abständen angemessene Backups Ihrer Daten zu erstellen und so einem Datenverlust vorzubeugen. Wir lassen bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung die angemessene Sorgfalt walten und werden die Datensicherung mit der erforderlichen Fachkenntnis erbringen. Wir sichern jedoch nicht zu, dass die gespeicherten Inhalte oder Daten, auf die Sie zugreifen, nicht versehentlich beschädigt oder verfälscht werden, verloren gehen oder teilweise entfernt werden.

14.4 Haftung für Inhalte

Sie sind allein für den Inhalt Ihrer Beiträge bzw. Ihres Profils verantwortlich. Diese dürfen mit den Inhalten weder gegen geltende Gesetze, noch diese Allgemeine Geschäftsbedingungen verstoßen. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte etc.) verletzen. Insbesondere dürfen Beiträge bzw. Profile mit strafbaren Inhalten nicht veröffentlicht oder unwahre Tatsachen behauptet werden. Wir haften als Betreiber der Internetseite nicht für inkorrekte Angaben der Nutzer in deren Beiträgen bzw. Profilen. Eine Überprüfung der auf unserer Seite eingestellten Inhalte (insbesondere bzgl. der Verletzung von Rechten Dritter) findet nicht statt. Sollten wir jedoch von fehlerhaften, unzutreffenden, irreführenden oder rechtswidrigen Angaben Kenntnis erlangen, werden wir diese umgehend überprüfen und ggf. entfernen. Wir übernehmen zudem keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Qualität oder Rechtmäßigkeit der nicht von uns stammenden Inhalte. Wir stellen Ihnen lediglich unsere Plattform zur Verfügung.

  1. Schlussbestimmungen

15.1 Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

15.2 Rechtswahl

Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

15.3 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.